Frühförderung
Frühberatungsstelle –
Gemeinsam Stark ab dem ersten Tag
Kinder entwickeln sich unterschiedlich schnell – das ist völlig normal. Doch manchmal braucht es ein geschultes Auge und gezielte Unterstützung, um mögliche Entwicklungsverzögerungen rechtzeitig zu erkennen.
Wir sind AnsprechpartnerInnen für Eltern von Kindern zwischen 0 und 6 Jahren, die bezüglich der Entwicklung ihres Kindes (z.B. in den Bereichen Sprache, Motorik, Wahrnehmung, Konzentration, Verhalten) Fragen haben oder sich Unterstützung wünschen.
Wann hilft das Frühberatungsteam?
- Bei Fragen zur kindlichen Entwicklung (z. B. Sprache, Bewegung, Verhalten, Schulreife)
- Auffälligkeiten in der Entwicklung (z.B. Bewegung oder Wahrnehmung oder Denken)
- Verhaltensschwierigkeiten
- Problemen im Umgang mit anderen Kindern
Das Wichtigste in Kürze
- Unsere Angebote sind kostenlos & freiwillig
- Beratung findet im Kindergarten statt
- Vermittlung von Kontakten zu weiteren Unterstützungsangeboten
- Alle Informationen unterliegen der Schweigepflicht
- Wir arbeiten nur mit dem Einverständnis der Eltern
Leitung der Frühberatungsstelle Blumberg
Felicitas Gut
Tel.: 07702/51509
Mobil: 01783378070
Weitere Unterstützung im Vorschulalter
Für Kinder mit ausgeprägten Förderbedarf stehen im Schwarzwald-Baar-Kreis spezialisierte Schulkindergärten zur Verfügung. Diese Einrichtungen begleiten Kinder im Vorschulalter mit Behinderungen oder Entwicklungsverzögerungen liebevoll und professionell – als wichtige Vorbereitung auf den Schulalltag.
Angebote in unserem Landkreis
- Frühzeitige und ganzheitliche Förderung
- Zusammenarbeit mit Eltern, Kitas und Therapeuten
- Begleitung durch qualifizierte pädagogische Fachkräfte
- Vorbereitung auf den Übergang zur Schule
Vorschulkind mit einem möglichen Sonderpädagogischen Bildungsanspruch
Manche Kinder benötigen für einen gelungenen Schulstart besondere Unterstützung. In diesem Fall kann eine Aufnahme in ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) mit Förderschwerpunkt Lernen sinnvoll sein. Dafür braucht es eine sogenannte Anspruchsklärung durch das Schulamt.
Was bedeutet „Anspruchsklärung“?
Die Anspruchsklärung ist ein Verfahren, das prüft, ob Ihr Kind ein sonderpädagogisches Bildungsangebot benötigt – z. B. in einer Klasse eines SBBZ.
Das Verfahren Schritt für Schritt
Antragstellung durch die Eltern mit Unterstützung durch die Bezugserzieherin und Kooperationslehrkraft
Der Antrag muss bis zum 1. Dezember im letzten Kindergartenjahr gestellt werden.Einreichen des Antrags
Der ausgefüllte Antrag wird bei der Schulleitung der zuständigen Grundschule abgegeben.Einbindung des Schulamts
Das Schulamt beauftragt einen Sonderpädagogische Fachkraft mit der Erstellung eines sonderpädagogischen Gutachtens.Entscheidung des Schulamts
Das Schulamt entscheidet auf Grundlage des Gutachtens, ob ein Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot besteht – und an welchem Förderort.
Voraussetzung
Ablauf
Antrag auf sonderpädagogische Anspruchsklärung (bis 1. Dezember)
Begutachtung durch eine Sonderpädagogische Fachkraft
Entscheidung durch das Schulamt mit Einwilligung der Eltern
Downloads
Antrag auf Anspruchsprüfung (Externer Link)
So finden Sie den Antrag:
Scrollen Sie bis Buchstabe „S“ zum Abschnitt „Sonderpädagogisches Bildungsangebot“ > Antrag Anspruchsprüfung
Sie haben Fragen?
Ob es um die Entwicklung Ihres Kindes, die passende Förderung oder den Weg an unsere Schule geht: Wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen. Unser Team aus erfahrenen Sonderpädagog:innen und Berater:innen unterstützt Sie gerne – vertraulich und individuell.